Plasma Technology for Health

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Auch wenn in manchen Kliniken kaltes Plasma bereits als Standardtherapie eingesetzt wird, ist die Technologie noch so neu und innovativ, dass sie bislang noch keine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen ist. Es können jedoch Einzelfall-Anträge an die jeweilige Kasse gestellt werden. Je nach Indikation werden diese nach Prüfung auch positiv beschieden. Wir unterstützen Sie sehr gern bei der Kommunikation mit Ihrer Kasse, um eine Kostenerstattung zu erreichen. Übrigens: Private Krankenkassen tragen die Kosten je nach Tarif bereits heute sehr häufig. Selbstzahler hingegen können die Leistungen als außergewöhnliche Belastung in der Jahres-Steuererklärung geltend machen.